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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Praxis Nadine Oehlen Heilpraktikerin für Psychotherapie

 

Inhaberin: Nadine Oehlen Heilpraktikerin für Psychotherapie, Uerdinger Str. 541, 47800 Krefeld

 

Psychotherapie- und Beratungsleistungen (Coaching)

 

§ 1 Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Heilpraktiker eingeschränkt für Psychotherapie – nachfolgend „Heilpraktiker (Psychotherapie)“ genannt – und dem Patienten/Klienten als Behandlungsvertrag/Beratungsvertrag (Nachfolgend „Vertrag“ genannt) im Sinne der §§611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

  2. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Patient/Klient das generelle Angebot des Heilpraktikers (Psychotherapie), die Heilkunde/Beratung gegen jedermann auszuüben, annimmt und sich an den Heilpraktiker (Psychotherapie) zum Zwecke der Diagnose, der Psychotherapie, der Beratung und des Coachings wendet.

  3. Der Heilpraktiker (Psychotherapie) ist jedoch berechtigt, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die der Heilpraktiker (Psychotherapie) aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Heilpraktikers (Psychotherapie) für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen erhalten.

 

§ 2 Inhalt und Zweck des Vertrages

 

  1. Der Heilpraktiker (Psychotherapie) erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten/Klienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Psychotherapie anwendet.

  2. Über die Beratungs-, Diagnose- und Therapiemethoden entscheidet der Patient/Klient nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er vom Heilpraktiker (Psychotherapie) über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der Patient/Klient nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist der Heilpraktiker (Psychotherapie) befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Patienten/Klienten entspricht.

  3. Grundlagen der Therapie- und Beratungsangebote sind die Gesprächstherapie nach Rogers, systemische Therapie, tiergestützte Therapie sowie Entspannungsverfahren. Die eingesetzten Verfahren und Methoden sind wissenschaftlich anerkannt und bewährt. Trotzdem kann ein subjektiv erwartetet Erfolg des Patienten/Klienten weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden.

  4. Es werden vom Heilpraktiker (Psychotherapie) gegebenenfalls auch Methoden angewendet, die nicht uneingeschränkt anerkannt und auch nicht uneingeschränkt dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Soweit der Patient/Klient die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten, diagnostiziert oder therapiert werden will, hat er dies gegenüber dem Heilpraktiker (Psychotherapie) schriftlich zu erklären. 

  5. Der Heilpraktiker (Psychotherapie) darf keine Krankschreibungen vornehmen und keine Medikamente empfehlen, verabreichen oder verordnen.

 

§ 3 Mitwirkung des Patienten/Klienten

 

  1. Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Patient/Klient nicht verpflichtet. Der Heilpraktiker (Psychotherapie) ist jedoch berechtigt, die Behandlung/Beratung abzubrechen, wenn das erfolgreiche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Patient/Klient Behandlungs- bzw. Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.

 

§ 4 Haftung 

 

  1. Der Heilpraktiker (Psychotherapie) schließt jegliche Haftung für Schäden am Patienten/Klienten aus, die wegen Nichtbeachtung der AGB oder durch Fehlverhalten/Fahrlässigkeit des Patienten entstehen. Im Rahmen der gesetzlichen Heilmittelbehandlung gelten die gesetzlichen Haftungsbedingungen. Die tiergestützte Therapie sowie alle Selbstzahler Leistungen finden unter Ausschuss jeglicher Gewährleistungen und Haftung statt. Die Wiese, auf der die tiergestützten Therapien und Coachings stattfinden, darf nur unter Aufsicht des Heilpraktikers (Psychotherapie) besucht und genutzt werden. Die Patienten/Klienten sind verpflichtet, umgehend und vollständig die Anweisungen des Heilpraktikers (Psychotherapie) zu befolgen. Für eigenmächtiges Handeln übernimmt der Heilpraktiker (Psychotherapie) keine Haftung und daraus resultierende Schäden werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.


 

§ 5 Honorierung des Heilpraktikers (Psychotherapie)

 

  1. Der Heilpraktiker (Psychotherapie) hat für seine Dienste Anspruch auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Heilpraktiker (Psychotherapie) und Patient/Klient vereinbart sind, gelten die Sätze der Preisliste des Heilpraktikers (Psychotherapie). Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnissen ist ausgeschlossen.

  2. Über die zu zahlenden Honorare erhält der Patient/Klient eine Rechnung; diese ist innerhalb einer Frist von 7 Tagen durch Überweisung auf das Konto des Heilpraktikers (Psychotherapie) zu bezahlen.

  3. Alternativ zu § 5 Abs. 2 kann auch vor Beginn der Behandlung nachstehendes vereinbart werden; Die Honorare sind nach jeder Behandlung vom Patienten/Klienten bar oder per Kartenzahlung gegen Erhalt einer Quittung zu bezahlen. Nach Abschluss der Behandlung erhält der Patient/Klient auf Wunsch einen Rechnung gemäß § 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  4. Bei nicht in Anspruch genommenen, fest vereinbarten Behandlungsterminen schuldet der Patient/Klient der Praxis ein Ausfallhonorar in Höhe von 75% der Gesamtgebühr bei Absage am gleichen Tag, 24 Stunden vorher 50% der Gebühr der Summe. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Patient/Klient 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt oder ohne sein Verschulden, z.B. eines Unfalls, Erkrankung nachweislich am Erscheinen gehindert ist.

  5. Achtung: Im Rahmen einer Pandemie besteht Übereinkunft darüber, dass der vereinbarte Termin via Skype oder Zoom stattfindet.

  6. Online Gruppen Seminare / Webinare werden über einen externen Zahlungsdienstleister (Copecard) abgerechnet.

 

§ 6 Honorarerstattung durch Dritte

 

  1. Soweit der Patient/Klient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 5 hiervon nicht berührt. Der Heilpraktiker (Psychotherapie) führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honorarteile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden.

  2. Soweit der Heilpraktiker (Psychotherapie) im Rahmen der wirtschaftlichen Beratung nach § 2 Absatz 2 den Patienten/Klienten über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese unverbindlich. Insbesondere gelten die üblichen Erstattungssätze nicht als vereinbartes Honorar im Sinne des § 5 Absatz 1 und beschränkt sich der Umfang der Leistungen des Heilpraktikers (Psychotherapie) nach § 2 Absatz 2 nicht auf erstattungsfähige Leistungen.

  3. Der Heilpraktiker (Psychotherapie) erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Patient/Klient. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig. 


 

§ 7 Vertraulichkeit der Behandlungen

 

  1. Der Heilpraktiker (Psychotherapeut) behandelt die Patienten/Klienten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Patienten/Klienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Patienten/Klienten. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Patienten/Klienten erfolgt und anzunehmen ist, dass der Patient/Klient zustimmen wird.

 

  1. Absatz 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Heilpraktiker (Psychotherapie) aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn im Zusammenhang mit Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seiner Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann. Von der Schweigepflicht ausgenommen sind generell die Vereitlung oder Verfolgung von mutmaßlichen Straftaten und der Schutz höherer Rechtsgüter.

  2. Der Heilpraktiker (Psychotherapie) führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte). Dem Patienten/Klienten steht eine Einsicht in die Handakte nicht zu; er kann diese Handakte auch nicht herausverlangen. Absatz 2 bleibt unberührt.

  3. Sofern der Patient/Klient eine Behandlungs-/Beratungsakte verlangt, erstellt diese der Heilpraktiker (Psychotherapie) kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungs-/Beratungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk (Stempelaufdruck oder Aufkleber), dass sich die Originale in der Handakte befinden.

  4. Handakten werden vom Heilpraktiker (Psychotherapie) 30 Jahre nach der letzten Behandlung/Beratung oder 10 Jahre nach dem Tod des Patienten/Klienten vernichtet. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke in Frage kommen könnten.

 

§ 8 Rechnungsstellung

 

Bei den Rechnungen, die der Patient/Klient nach § 5 Absatz 2 erhält, können grundsätzlich zwei alternative Formen vereinbart werden:

 

  1. Für Beweis- oder Erstattungszwecke muss die Rechnung folgende Angaben enthalten: vollständiger Name und Anschrift der Praxis, vollständiger Name und Anschrift des Patienten/Klienten, fortlaufende Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum der Rechnung, konkrete Diagnose(n) gemäß ICD-10 (Ausnahme Coaching), Zeitpunkt der Leistung, Art und Umfang der Untersuchung bzw. Behandlung/Beratung, Beschreibung der Leistung(en) nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) (Ausnahme Coaching), Höhe des Honorars für jede Einzelleistung, Gesamtbetrag, Zahlungsfrist, ggf. Hinweis auf Steuerbefreiung. 

  2. Auf Wunsch bzw. nach Absprache kann der Patient/Klient zur Vorlage beim Finanzamt oder für die eigene Aufbewahrung eine Rechnung erhalten, die weder die Diagnose enthält noch eine Aufschlüsselung der in Anspruch genommenen Leistungen beinhaltet, aus der auf eine Diagnose geschlossen werden könnte. 

  3. Wünscht der Patient/Klient aus Beweis- oder Erstattungsgründen eine Ausfertigung der Rechnung, die eine Diagnose bzw. Therapie-/Beratungsspezifizierungen mit Diagnoserückschlüssen enthält, bedarf dies der Belehrung über den Bruch der Vertraulichkeit und des schriftlichen Auftrags des Patienten/Klienten.

 

§ 9 Meinungsverschiedenheiten

 

  1. Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden.

Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweiligen anderen Vertragspartei vorzulegen.

 

§ 10 Salvatorische Klausel 

 

  1. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht berührt. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

 

§ 11 Gerichtsstand 

 

Der Gerichtsstand ist Krefeld 

 

Stand: 01.10.2023

 

Mit Inanspruchnahme der Dienstleistung stimme ich den o.g. allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.

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